Der Bruttolohn: Ein umfassender Blick auf die tatsächlichen Kosten für Arbeitgeber

Bruttogehalt berechnen

Der Bruttolohn ist für jeden Arbeitnehmenden ein vertrauter Begriff. Doch wie setzt er sich zusammen? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über den Bruttolohn nach Schweizer Recht und die Abzüge, die obligatorisch und freiwillig gemacht werden. Neben der Definition des Bruttolohns erfahren Sie die Faktoren, die ihn beeinflussen, und den Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn erklären. Sie erhalten einen detaillierten Überblick über die Bestandteile und Abzüge und erfahren, wie man das Bruttogehalt korrekt berechnet.

Key Facts 

  • Der Bruttolohn ist das Gehalt vor den Abzügen

  • In der Schweiz müssen Arbeitnehmende obligatorisch Beiträge an die Sozialversicherungen abliefern 

  • Ebenfalls müssen Abzüge an Kranken-, Unfall-, Arbeitslosenversicherungen getätigt werden 

  • Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, diese Abzüge vom Lohn zu tätigen und an die entsprechende Stelle zu überweisen

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Was ist der Bruttolohn?

Spricht jemand von seinem „Bruttolohn“, meint er damit den Verdienst, den er für seine Arbeit erhält, vor den Abzügen, die getätigt werden. Diese beinhalten Beiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung-, sowie Unfall- und Arbeitslosenversicherung. 

Der Bruttolohn wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, darunter der Ausbildungsgrad und die beruflichen Qualifikationen des Arbeitnehmenden, die Branche, in der er tätig ist, sowie die regionalen Gehaltsunterschiede. 

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Brutto vs. Netto

Das ist der Unterschied

Der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn liegt in den Abzügen. Der Bruttolohn ist vor den Abzügen, der Nettolohn ist das, was nach den Abzügen übrig bleibt.

Hinweis: Der Nettolohn ist somit das, was am Ende des Monats auf dem Konto des Arbeitnehmenden landet.

Abzüge vom Bruttolohn 

Die folgenden Abzüge werden vom Bruttolohn getätigt:

  • Sozialversicherungsbeiträge: Abzüge für Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV), Invalidenversicherung (IV), Erwerbsersatzordnung (EO)

  • Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV)

  • Beiträge für Unfallversicherung (UVG) und Krankentaggeldversicherung (KTG)

  • Beiträge für die berufliche Vorsorge (BVG)

  • Quellensteuer

Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV/IV/EO)

Vom Lohn werden Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung bezahlt. Diese bilden die erste Säule im Dreisäulenmodell in der Schweiz. Deswegen sind diese Beiträge obligatorisch.

Arbeitnehmende und Arbeitgeber bezahlen je 5.3% vom Bruttolohn an die Ausgleichskasse. Insgesamt werden somit 10.6% entrichtet.

Dies beinhaltet einen Abzug für die AHV (4.35%), für die IV (0.7%), für die EO (0.25%).

Gut zu wissen: Der Arbeitgeber zieht den entsprechenden Anteil vom Bruttolohn des Arbeitnehmenden ab und überweist diesen zusammen mit dem von ihm zu bezahlenden Anteil an die Ausgleichskasse.

Hinweis: Arbeitnehmende ab dem 17. Geburtstag, bis zum Rentenalter müssen nach Schweizer Gesetz diese Beiträge entrichten. 

Auf jeder Lohnabrechnung werden diese Abzüge vom Bruttogehalt aufgelistet. 

Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV)

Auch die Arbeitslosenversicherung ist eine obligatorische schweizerische Sozialversicherung. Alle Arbeitnehmenden, die AHV-Beiträge bezahlen , müssen auch ALV-Beiträge zahlen.

Arbeitnehmende und Arbeitgeber bezahlen je 1.1% des Bruttolohnes an Abzügen an die Arbeitslosenkasse. Dies gilt jedoch nur für ein Jahreseinkommen bis zu CHF 148'200. Liegt das Einkommen darüber, sind keine Beiträge geschuldet.

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Beiträge an die Berufliche Vorsorge (BVG)

Die berufliche Vorsorge ist die zweite Säule im schweizerischen Vorsorgemodell.

Hier sind nicht alle Arbeitnehmenden verpflichtet, Beiträge vom Bruttolohn an die berufliche Vorsorge abzuliefern. Verpflichtet sind lediglich Arbeitnehmende ab einem bestimmten Mindesteinkommen (aktuell CHF 22'050 Jahreseinkommen).

Gut zu wissen: Der Arbeitgeber muss eine Pensionskasse auswählen, an welche die Beiträge eingezahlt werden. Arbeitnehmende und Arbeitgeber bezahlen je die Hälfte der zu entrichtenden Beiträge. 

Beiträge an die Unfallversicherung (UVG)

Die Unfallversicherung ist für alle Arbeitnehmenden obligatorisch. Es wird unterschieden zwischen Berufsunfall- und Nichtberufsunfallversicherung. 

Berufsunfallversicherung: Es handelt sich um Unfälle, die während der Arbeit passieren. Die Prämie kann unterschiedlich hoch ausfallen, je nach betrieblichem Risiko und Einkommen. Beiträge für die Berufsunfallversicherung werden vom Bruttolohn abgezogen und vom Arbeitgeber an die Unfallversicherung abzuliefern. 

Nichtberufsunfallversicherung: Beträgt das Arbeitspensum acht Stunden oder mehr pro Woche, ist auch die Nichtberufsunfallversicherung obligatorisch. Es handelt sich um Unfälle, die ausserhalb der Arbeit erfolgen. Nur die Beiträge für die Nichtberufsunfall-Versicherung (NBUV) sind von den Arbeitnehmenden zu tragen. 

Beiträge an die Krankentaggeldversicherung (KTG)

Es kann freiwillig eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung bei einer beliebigen Versicherung für alle Arbeitnehmenden abgeschlossen werden. 

Diese dient dazu, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmenden den gesamten Lohn nicht aus eigener Tasche zahlen muss, wenn dieser erkrankt. 

Hinweis: Für die Prämie, die sich nach individueller Police festsetzt, hat der Arbeitnehmende einen anteilsmässigen Beitrag des Bruttolohnes zu entrichten. Dieser darf maximal die Hälfte der Prämie betragen. Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich hier somit die Prämie.

Quellensteuer

Ausländische Arbeitnehmende müssen eine Quellensteuer bezahlen. Betroffen sind Grenzgänger sowie Personen mit Aufenthaltsbewilligung C.

Auch die Quellensteuer wird vom Bruttolohn abgezogen und vom Arbeitgeber anschliessend an das zuständige Kantonale Steueramt abgeliefert. 

Gut zu wissen: Betreffend der Höhe des Abzugs bestehen kantonale Unterschiede. 

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Nettolohnvereinbarung

Manche Arbeitnehmenden und Arbeitgeber vereinbaren Nettolöhne, bei denen die Abzüge bereits im Voraus berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die entsprechenden Beiträge selbst abliefert. Die Parteien können untereinander vereinbaren, ob lediglich die AHV/IV/EO/ALV-Beiträge oder auch die BVG-Arbeitnehmeranteile, sowie die Steuern des Arbeitnehmenden abgezogen werden.

Bruttogehalt berechnen

Die Berechnung des Bruttogehalts erfolgt aus der Summe aller Gehaltsbestandteile vor den Abzügen.

Formel: Nettolohn + Abzüge = Bruttolohn 

Beispiel: Vertraglich wurde ein Bruttogehalt von CHF 4'000 pro Monat vereinbart. Auf Monatsbasis umgerechnet werden folgende Abzüge obligatorisch getätigt:

Brutto

4’000

AHV/IV/EO 5.3%

212

ALV 1.1

44

NBU-Beitrag

Je nach Police

KTG-Beitrag

Je nach Police

BVG-Beitrag

Je nach Police

Netto

4000 - Abzüge

Es werden für AHV/IV/EO und ALV Abzüge in Höhe von CHF 257 gemacht. Nach den Abzügen bleibt dann das Nettogehalt.

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Fazit 

Da die Berechnung des Bruttogehalts vielen Faktoren unterliegt, wie Lohnhöhe, Alter, Staatsangehörigkeit, etc., ist es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Mit der Software von Personio sind Sie sicher, bei der Berechnung der Abzüge nichts zu übersehen.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Bruttolohn in der Schweiz?

Der Bruttolohn ist der Verdienst eines Arbeitnehmenden, vor den Abzügen wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Was wird vom Bruttolohn abgezogen?

Vom Bruttolohn werden verschiedene Abzüge gemacht, darunter Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und weitere gesetzlich vorgeschriebene Abgaben.

Was bedeutet Bruttostundenlohn? 

Der Bruttostundenlohn ist der Monatslohn, umgerechnet in Stunden vor den Abzügen. 

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