Krankmeldung und Arztzeugnis: Vorgaben, Rechte & Pflichten

an employee out and on long-term sick pay

Sind Arbeitnehmende länger als drei Tage krank, haben diese in der Regel ein Arztzeugnis zu erbringen. Dauert die Abwesenheit der Arbeitnehmenden länger, sind Arbeitgeber zudem lohnfortzahlungspflichtig. Wie es sich mit der Lohnfortzahlungspflicht verhält sowie den Rechten und Pflichten der Arbeitnehmenden und des Arbeitgebers im Krankheitsfall, erfahren Sie in diesem Artikel.

Key Facts

  • Grundsätzlich haben Arbeitnehmende ihre Krankheit mittels Arztzeugnis zu belegen.

  • In der Regel wird vertraglich vereinbart, dass ein Arztzeugnis ab dem dritten Krankheitstag vorzulegen ist.

  • Wurde keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, stehen Arbeitgeber in der Lohnfortzahlungspflicht.

  • Wurde vom Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, übernimmt diese die Lohnfortzahlung.

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Krankmeldung bei Arbeitsunfähigkeit: Was jetzt?

Ist ein Team-Mitglied krank, ist eine Krankmeldung an den Arbeitgeber zu machen. In der Regel wird ein Arztzeugnis zur Bescheinigung Ihrer Arbeitsunfähigkeit erst ab dem dritten Abwesenheitstag verlangt. Arbeitnehmende: Rechte und Pflichten bei Arbeitsunfähigkeit

Wie im Fall einer Arbeitsunfähigkeit im Detail vorzugehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Üblicherweise werden im Arbeitsvertrag Regelungen zum Vorgehen getroffen. Meist wird ab dem dritten Abwesenheitstag der Nachweis mittels Arztzeugnis (häufig auch als Arbeitsunfähigkeitszeugnis bezeichnet) verlangt. Dies kann jedoch vertraglich auch anders festgelegt werden. Denn: Ein Arztzeugnis kann grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangt werden.

Wenn Arbeitnehmende krank werden, müssen sie …

  • sich sofort beim Arbeitgeber abmelden (telefonisch oder schriftlich, bei der Personalabteilung oder direkt bei Vorgesetzten);

  • ein Arztzeugnis vorlegen, in der Regel ab dem dritten Krankheitstag.

Hinweis: Sind Arbeitnehmende noch krankgeschrieben, fühlen sich aber bereits wieder gesund, können sie zur Arbeit gehen. Sie erhalten in diesem Fall wieder den normalen Lohn und kein Krankentaggeld, sofern ein solches bezogen wurde.

Arbeitgeber: Rechte und Pflichten bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitgeber haben eine Lohnfortzahlungspflicht. Das heisst, dass bei Krankheit der Arbeitnehmenden weiterhin der Lohn ausgerichtet werden muss (Art. 324a OR).

Arbeitgeber bestimmen, ab welchem Tag Arbeitnehmende ein Arztzeugnis als Nachweis für ihre Krankheit zu bringen haben. Es wird empfohlen, dies vertraglich festzuhalten.

Während der krankheitsbedingten Abwesenheit können Arbeitnehmende nicht entlassen werden (Art. 336c OR). Die Krankheit der Arbeitnehmenden löst Sperrfristen aus, die für eine bestimmte Dauer Kündigungsschutz bieten. Je nach Dienstjahr, in dem sich Arbeitnehmende befinden, dauern diese Fristen länger oder kürzer an.

Das elektronische Arztzeugnis

In der Schweiz hat sich die elektronische Form des Arztzeugnisses noch nicht in der Praxis durchgesetzt. Dies im Unterschied zu Deutschland, wo seit 1. Januar 2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt wurde. Es sind jedoch Untersuchungen zu E-Arztzeugnissen im Gang, da diese viele Vorteile bieten. Herkömmliche Arztzeugnisse unterliegen beispielsweise häufig Fälschungen.

Unterschied: Krankmeldung vs. Krankschreibung

Eine Krankmeldung nehmen Arbeitnehmende eigenständig vor, indem sie ihrem Arbeitgeber schriftlich oder telefonisch mitteilen, dass sie krank sind und somit von der Arbeit fernbleiben werden.

Eine Krankschreibung wird hingegen vom Arzt vorgenommen. Diese halten mittels Arztzeugnis fest, wie lange und für welches Pensum der oder die Arbeitnehmende arbeitsunfähig ist.

Hinweis: In der Schweiz werden die Begriffe Arztzeugnis und Arbeitsunfähigkeitszeugnis gleichermassen verwendet.

Ein Arztzeugnis kann im Ausnahmefall auch rückwirkend ausgestellt werden. Eine rückwirkende Ausstellung erfolgt, wenn Arbeitnehmende beispielsweise erst am dritten Tag der Krankheit zum Arzt gehen und dieser eine Krankheit bereits seit dem ersten Krankheitstag bescheinigt. Dies ist grundsätzlich zulässig, solange eine Rückwirkung nicht übermässig ist.

Tipp: Arbeitnehmer:innen sollten so schnell wie möglich zum Arzt gehen, um sich ein Arztzeugnis ausstellen zu lassen. Sie sollten versuchen, eine rückwirkende Zeugnisausstellung zu unterlassen, da diese auf Zweifel oder Unverständnis beim Arbeitgeber stossen kann.

Diese Anforderungen muss ein Arztzeugnis erfüllen:

  • Das Gesetz sieht keine formalen Vorgaben für ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis vor. 

  • Generell gilt: Ein Arztzeugnis muss klarstellen, für wie viel Prozent und wie lange Arbeitnehmende krankgeschrieben sind (Ausnahme: Krankschreibung bis auf Weiteres …).

  • Wichtig ist, dass Arbeitgeber erkennen, ob Arbeitnehmende ganz oder teilweise krankgeschrieben sind. 

  • Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit muss im Arbeitsunfähigkeitszeugnis stehen, wie viele Stunden die Arbeitnehmenden arbeiten können.

  • Nicht im Arztzeugnis vermerkt sein muss die Krankheit oder eine Diagnose.

Krankmeldungen für jede:n einfach gestalten

Abwesenheit-Krankheit-Attest

In Personio können Mitarbeiter ihre Krankheitstage selbst eintragen und Atteste hochladen. Vergisst ein Mitarbeiter einmal, den Nachweis zur Krankmeldung hochzuladen, erinnert ihn das System daran.

Was dürfen kranke Mitarbeitende (nicht)?

Generell gilt: Bei der Frage, was kranke Arbeitnehmende tun dürfen und was nicht, kommt es immer auf die Diagnose und die ärztlichen Anordnungen an. Erlaubt sind in der Regel Tätigkeiten, die gesundheitsfördernd sind, wie z. B. ein Kuraufenthalt.

Beispiele:

  • Wurde absolute Bettruhe verordnet, dürfen Mitarbeiter:innen nicht einkaufen gehen. 

  • Erholen sie sich hingegen gerade von einer Grippe und fühlen sich fit genug, dürfen sie einkaufen gehen oder einen Spaziergang machen.

  • Wenn sie sich für drei Wochen Sport enthalten sollen, ist eine Velotour nicht erlaubt.

Tipp: Im Zweifel können Arbeitnehmer:innen bei ihrem Arzt nachfragen.

Anspruch auf Lohnfortzahlung

Das Gesetz regelt die Lohnfortzahlung in Art. 324a OR. Demnach müssen Arbeitgeber Arbeitnehmenden den vollen Lohn bezahlen, wenn diese krank sind.

Voraussetzungen:

  • Das Arbeitsverhältnis dauert bereits länger als drei Monate, oder

  • das Arbeitsverhältnis wurde für mindestens drei Monate eingegangen.

Hinweis: Vertraglich darf keine andere Lösung vereinbart werden, die Arbeitnehmende schlechter stellt als das Gesetz. Beispielsweise darf keine Lohnfortzahlungspflicht von lediglich 80 % – anstatt 100 % – vereinbart werden.

Arbeitnehmende haben eine Krankentaggeldversicherung

Die meisten Arbeitgeber schliessen eine Krankentaggeldversicherung für ihre Arbeitnehmenden ab. Dies ist freiwillig

Die Versicherung übernimmt die Lohnfortzahlung, wenn Arbeitnehmende krank werden. Dies jedoch erst nach Ablauf einer bestimmten Dauer (Wartefrist), die in der Versicherungspolice vermerkt ist und von Arbeitgebern gewählt werden kann. Beträgt die Wartezeit beispielsweise 30 Tage, haben Arbeitgeber Arbeitnehmenden während den ersten 30 Tagen ihrer Krankheit weiterhin Lohnfortzahlung zu leisten. Danach übernimmt die Versicherung die Lohnfortzahlung. 

Gut zu wissen: Für die Prämien, die Arbeitgeber der Krankentaggeldversicherung schulden, können Arbeitnehmenden ein Lohnabzug gemacht werden.

Hinweis: Entscheiden sich Arbeitgeber für eine Versicherungslösung, müssen sie eine «mindestens gleichwertige Lösung» wählen (Art. 324a Abs. 4 OR). 

Mindestens gleichwertige Lösung:

Die meisten Krankentaggeldversicherungen übernehmen bei Krankheit von Arbeitnehmenden die Bezahlung des Lohnes in Höhe von 80 % während 720/730 Tagen innert 900 Tagen. Diese Lösung wird als gleichwertig angesehen.

Arbeitnehmende haben keine Krankentaggeldversicherung

Schliessen Arbeitgeber für Arbeitnehmende keine Krankentaggeldversicherung ab, sind sie in der Pflicht, Arbeitnehmenden ihren Lohn weiterhin auszubezahlen (Art. 324a Abs. 2 OR). Für wie lange diese Lohnfortzahlung auszurichten ist, hängt davon ab, in welchem Dienstjahr sich Arbeitnehmende befinden. Anwendbar sind hier die kantonalen Skalen (Basler Skala, Berner Skala, Zürcher Skala).

Beispiel: Arbeitnehmende im Kanton Zürich befinden sich im vierten Dienstjahr. Nach der Zürcher Skala müssen Arbeitgebende den Lohn während zehn Wochen ausbezahlen.

Hinweis: Der Arbeitsvertrag darf keine Klausel enthalten, wonach die Lohnfortzahlungspflicht entfällt. Arbeitnehmende haben ein Anrecht auf Lohnfortzahlung bei Krankheit, weswegen Arbeitgeber diese entweder selbst gewährleisten müssen oder  durch eine Krankentaggeldversicherung vornehmen lassen.

Häufig gestellte Fragen

Wie meldet man sich in der Schweiz krank?

Es gibt keine formalen Vorgaben für die Krankmeldung. Entweder melden sich Arbeitnehmende telefonisch oder schriftlich beim Arbeitgeber direkt oder bei der Personalabteilung ab.

Wann benötige ich ein Arztzeugnis bei Arbeitsunfähigkeit?

Ab welchem Tag ein Arztzeugnis zu erbringen ist, wird vom Arbeitgeber vorgegeben. Meist wird dies vertraglich festgelegt. Im Zweifel fragen Sie am besten bei Ihren Arbeitgeber nach.

Kann ein Arzt in der Schweiz rückwirkend krankschreiben?

In Ausnahmefällen, wenn früher kein Arztbesuch möglich war. Im Grundsatz ist jedoch davon abzuraten.

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