Lehrzeugnis: Inhalt, Aufbau und Formulierungen

Ausbildungszeugnis

Das Lehrzeugnis wird verpflichtend nach Art. 346a Abs. 1 und 2 im Obligationenrecht vom Arbeitgeber nach erfolgreichem Abschluss der Lehre der lernenden Person ausgestellt. Das Lehrzeugnis enthält die Personalien mit dem Heimatort, der Dauer und dem Lehrberuf sowie gegebenenfalls Informationen zu einer Verkürzung oder Verlängerung der Lehre und/oder Informationen zur erfolgreich absolvierten Lehrabschlussprüfung. Für Lehrende dient das Lehrzeugnis als Referenz – beispielsweise für die Bewerbung auf eine Arbeitsstelle.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Fakten in einem Lehrzeugnis stehen, wie es aufgebaut ist und welche konkreten Formulierungen es beinhaltet. Dieser Artikel enthält sowohl für lernende Personen als auch für Arbeitgeber Informationen.

Hier Vorlage zum Lehrzeugnis herunterladen.

Lehrzeugnis: einfach erklärt

Das Lehrzeugnis ist für lernende Personen essenziell, denn sie können sich damit auf spätere Arbeitsstellen bewerben. Das Lehrzeugnis ist in der Ausbildung äquivalent zum Arbeitszeugnis und wird zum Ende des Arbeitsverhältnisses der lernenden Person ausgestellt. Jede lernende Person hat Anspruch auf mindestens ein Lehrzeugnis mit Angabe des Lehrberufes und der Dauer der Grundbildung. Zusätzlich können lernende Personen Arbeitgeber darum bitten, dass Informationen zum Verhalten, Leistungen und Fähigkeiten in das Lehrzeugnis mit aufgenommen werden. Arbeitnehmende können binnen drei Wochen gegen Formulierungen im Lehrzeugnis vorgehen und um eine Änderung bitten. Für die Arbeit in der Schweiz benötigen Sie im Übrigen eine Arbeitsbewilligung.

Zwischenzeugnis

Lernende Personen können ausserdem ein Zwischenzeugnis anfordern. Das Zwischenzeugnis ist wie das Lehrzeugnis aufgebaut und dient der lernenden Person, die nicht im Betrieb bleibt, als Referenz für die Bewerbung auf eine geeignete Stelle. Es kann später zum Lehrzeugnis um weitere wichtige Informationen ergänzt werden.

Inhalt und Aufbau

Es ist sowohl für lernende Personen als auch für Arbeitgeber essenziell, den Inhalt und Aufbau des Lehrzeugnisses zu kennen. Das Lehrzeugnis ähnelt einem üblichen Arbeitszeugnis. Das Lehrzeugnis muss wahr und wohlwollend, vollständig und einheitlich, individuell abgefasst und klar ausgearbeitet sein.

Was ist die Wohlwollenspflicht? 

Arbeitgeber sollen Arbeitnehmenden wohlwollend begegnen. Das bedeutet, dass zwar auf Wahrheit geachtet werden soll, die sowohl positiv als auch negativ ausfallen kann, aber ohne bewusst gegen Arbeitnehmende vorzugehen.

Aufbau eines Vollzeugnisses

  • Titel: Art des Zeugnisses

  • Personalien, Heimatort

  • Nennung des Lehrberufs und der Dauer der Grundbildung

  • Information zur bestandenen Abschlussprüfung

  • Schwerpunkte der Lehre

  • Beurteilung des Verhaltens und der Fähigkeiten

  • Beurteilung der Leistungen 

  • Information zur Weiterbeschäftigung im Betrieb oder zur Beendigung des Lehrverhältnisses 

  • Optional: Empfehlung und Zukunftswünsche

  • Ausstellungsdatum

  • Unterschrift des Arbeitgebers

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Beispiel-Formulierungen für das Lehrzeugnis:

  • Herr/Frau [Name], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], absolvierte eine Lehre als Bekleidungsgestalter*in mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis vom [Anfangsdatum] bis [Enddatum] bei Basel-Stadt. Er/sie besuchte die kaufmännische Berufsfachschule für die erweiterte Grundbildung. Er/sie hat die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden. 

  • Im Verlauf der Ausbildung hat er/sie folgende Tätigkeiten absolviert: [Auflistung der Tätigkeiten, Tätigkeitsplätze, Werkzeuge und Software].

  • Charakter und Eigenschaften: Er/sie war während der drei Jahre dauernden Lehrzeit [Auflistung der Charaktereigenschaften und des Verhaltens, bspw. interessiert, engagiert und motiviert]. Er/sie eignete sich [angeeignete Fähigkeiten und Wissen] an. 

  • Angaben zur Persönlichkeit und Integration im Unternehmen: Angaben zum Verhalten gegenüber Kund:innen, Vorgesetzten und Kolleg:innen.

  • Angaben zur Zusammenarbeit: Die Zusammenarbeit mit Herrn/Frau [Name] war stets positiv.

  • Empfehlung: Wir können Herrn/Frau [Name] ohne Zweifel weiterempfehlen.

  • Wünsche für die Zukunft: Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft [Wünsche].

Was darf im Lehrzeugnis nicht gesagt und erwähnt werden?

Neben den Angaben, die unbedingt im Lehrzeugnis stehen sollen, gibt es einige Formulierungen, die nicht im Zeugnis stehen sollten.

Diese Formulierungen sollten beispielsweise vermieden werden: 

  • Wir waren mit seiner/ihrer Arbeit zufrieden.

  • Seine/ihre Bemühungen um eine gute Arbeitsleistung waren ersichtlich.

  • Er/sie versuchte stets, unseren Anforderungen zu entsprechen.

Die zuvor genannten Äusserungen und andere versteckte Äusserungen sind unzulässig. 

Zudem gehören diese negative Äusserungen nicht ins Lehrzeugnis: 

  • Strafrechtliche Ereignisse;

  • Streit und Konflikte im Betrieb;

  • Informationen zur Pünktlichkeit;

  • Private Informationen zur lernenden Person, wie z. B. Familienprobleme;

  • Phasenweiser Abfall der Leistungen der lernenden Person.

Erstellung eines Lehrzeugnis: Tipps für Arbeitgeber 

Als Arbeitgeber sind Sie in der Pflicht, das Lehrzeugnis wohlwollend, wahr, einheitlich und vollständig, individuell und klar formuliert auszustellen. Denken Sie daran, dass Sie eine Beurteilung der Fähigkeiten, des Verhaltens gegenüber Kund:innen, Kolleg:innen und Vorgesetzten, der Kompetenzen und der erlernten Fähigkeiten der lernenden Person wiedergeben, aber keine versteckten Äusserungen machen. Letztlich geht es im Lehrzeugnis um eine faire Beurteilung der jeweiligen lernenden Person. Gute Wünsche und Empfehlungen sind zwar nicht zwingend erforderlich, hinterlassen aber bei der lernenden Person und zukünftigen potenziellen Arbeitgebern einen positiven Eindruck.

Fazit

Das Lehrzeugnis ist für lernende Personen von entscheidender Bedeutung. Es ist ähnlich wie ein Arbeitszeugnis aufgebaut, enthält alle wichtigen Informationen zur lernenden Person und dem Lehrberuf und dient Arbeitnehmenden bzw. lernenden Personen als Referenz für zukünftige Bewerbungen. Aus diesem Grund ist es essenziell, dass Arbeitgeber sich an die korrekten Formulierungen, Inhalte und den Aufbau halten, keine versteckten Äusserungen machen und die Aussagen im Lehrzeugnis wahr, klar und wohlwollend sind. Entdecken Sie Personio, die All-In-One-Softwarelösung für eine bessere Mitarbeitererfahrung: Hier mehr über Personio erfahren.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Lehrzeugnis? 

Die lernende Person hat nach Beendigung des Lehrverhältnisses Anspruch auf ein Lehrzeugnis. Es gibt Auskunft über den erlernten Beruf und die Dauer der beruflichen Grundbildung sowie üblicherweise über das Verhalten, die Leistungen und erlernten Fähigkeiten des Arbeitnehmenden. Binnen drei Wochen dürfen lernende Personen gegen Formulierungen im Lehrzeugnis vorgehen.

Was gehört in ein Lehrzeugnis? 

Das Lehrzeugnis enthält ausführliche Informationen zu Personalien der lernenden Person, Lehrberuf und Dauer sowie einen Hinweis auf die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung. Weiterhin gehören Informationen zu Leistungen, Fähigkeiten und Verhalten der lernenden Person in das Lehrzeugnis. Das Lehrzeugnis gibt ausserdem darüber Auskunft, ob die lernende Person nach der Grundbildung weiter im Betrieb arbeitet oder das berufliche Verhältnis endet. Die Schlussformel enthält in der Regel Wünsche für die Zukunft und Empfehlungen. Am Ende steht die Unterschrift des Lehrbetriebes.

Wann wird ein Lehrzeugnis ausgestellt?

Das Lehrzeugnis wird nach der erfolgreich absolvierten Grundbildung ausgestellt, genauer nach der Schlussprüfung zum Erreichen des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses am Ende der Lehre. Binnen drei Wochen dürfen lernende Personen dem Lehrzeugnis widersprechen, sollte es ihren Anforderungen nicht genügen.

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