5. Juli 2021
HR News im Juli: Aktuelles aus der Welt der Human Resources

Arbeitsrechtliche Urteile, wichtige HR-Trends und handverlesene Studien: In unseren HR News stellen wir Ihnen jeden Monat einen Überblick über die wichtigsten Themen und Inhalte aus dem Personalbereich zusammen. So sparen Sie Zeit und bleiben trotzdem auf dem Laufenden.
Jetzt herunterladenDas verschmähte Paradies: Nur 34% wollen zurück ins Büro
Zum 1. Juli sind mehrere Vorschriften zum betrieblichen Infektionsschutz im Rahmen der Corona-Arbeitsschutzverordnung angepasst worden. Die wichtigste Änderung: Seit Anfang des Monats besteht für die Unternehmen keine gesetzliche Pflicht mehr, den Beschäftigten Home Office bzw. Mobiles Arbeiten anzubieten. Damit liegt es wieder in der Verantwortung der Arbeitgeber, ob sie ihre Beschäftigten weiterhin von Zuhause aus arbeiten lassen oder in die Büros zurückrufen. Doch was wollen die Beschäftigten eigentlich?
Fast zwei Drittel der Deutschen sprechen sich laut einer Umfrage vom Juni 2021 für ein Recht auf Home Office in geeigneten Branchen aus – unabhängig von der Pandemie. In einer gemeinsam durchgeführten Untersuchung von Yougov und Locatee unter Büroangestellten wird das Bild noch klarer: Nur 34 Prozent der Befragten möchten wieder dauerhaft an ihren Büroarbeitsplatz zurückkehren. Eine klare Haltung, die von den Unternehmen ernst genommen werden sollten.
„Es wird eine große Herausforderung, die Lücke zwischen den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und den Angeboten der Arbeitgeber zu schließen."
– Thomas Kessler, CEO Locatee
Was HR nicht vergessen darf: Trotz des Wegfalls der Home-Office-Pflicht wurde die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 20. September 2021 verlängert. Der zufolge müssen Arbeitgeber unbedingt folgende Maßnahmen weiterhin in ihren Betrieben umsetzen:
Zwei wöchentliche Tests für Beschäftigte in Präsenz, die weder über einen vollständigen Impfschutz verfügen noch eine Genesung nachweisen können
Begrenzung der Beschäftigtenzahl in geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen
Bildung von festen betrieblichen Arbeitsteams
Maskenpflicht bei nicht einzuhaltendem Mindestabstand
Erstellung und Umsetzung von betrieblichen Hygienekonzepten
Hitzefrei? 8 Tipps für gesundes Arbeiten im Hochsommer
Schüler kennen jeden Sommer nur ein Lieblingsfach: Hitzefrei. Doch gibt es das auch auf der Baustelle oder im Büro? Oder sogar im Home Office? Das sagt der Gesetzgeber.
Als Arbeitgeber müssen Sie die Arbeitsplätze nach dem Arbeitsschutzgesetz so ausgestalten, dass die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht gefährdet wird – das gilt natürlich auch für ultraheiße Sommertage!
Orientieren Sie sich an den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Darin steht u.a., dass Mitarbeitende an Arbeitsplätzen, an denen mehr als 35 Grad Celsius herrschen, nicht mehr arbeiten sollen – ganz gleich, ob es sich dabei um ein Büro, eine Lagerhalle, Produktionsräume oder die Kantine handelt.
Führen Sie die Temperaturmessung nicht in direkter Sonneneinstrahlung durch – gemessen wird in 60 Zentimetern (bei sitzenden Tätigkeiten) und 110 Zentimetern (bei stehenden Tätigkeiten). Im Freien messen Sie im Schatten.
Ist es am Arbeitsplatz wärmer als 26 Grad Sie Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad Raumtemperatur müssen Sie das als Arbeitgeber tun.
Das können Sie tun: Verlagern Sie wenn möglich die Arbeitszeiten, stellen Sie Ihren Beschäftigten kostenlose Getränke zur Verfügung, verdunkeln Sie die Räume durch Jalousien, sorgen Sie für Morgenlüftung oder lockern Sie ggf. strenge Kleidungsvorschriften. Jeder Arbeitgeber kann frei entscheiden, welche Maßnahmen er für passend hält und ergreift.
Einen Anspruch auf Hitzefrei gibt es für Arbeitnehmer:innen nicht. Gute Arbeitgeber sorgen aber dafür, dass ihre Beschäftigten in Hitzephasen flexibel reagieren und arbeiten können, denn körperlich belastete Menschen machen Fehler. Lassen Sie hier mal eine längere Mittagspause nach südeuropäischem Vorbild zu, gestatten Sie dort mal einen früheren Feierabend. Handeln Sie im Sinne Ihrer Beschäftigten!
Bei mobilen Arbeitsplätzen – also bei Arbeitsverhältnissen, bei denen es keine formale Vereinbarung über ein Home Office gibt – gelten weder ASR noch Arbeitsstättenschutzverordnung. Jede:r Mitarbeiter:in am mobilen Arbeitsplatz ist hier für die Gesundheit selbst verantwortlich. Sie können lediglich Handlungsempfehlungen abgeben.
Halten Sie sich an die Vorgaben der ASR, sind Sie als Arbeitgeber auf jeden Fall Ihrer Fürsorgepflicht nachgekommen.
Wenn Sie einen Betriebsrat haben, können Sie in einer Betriebsvereinbarung für den Betrieb Regeln für ein Hitzefrei aufstellen, die auch die Maßnahmen enthalten. Und vergessen Sie nicht eine Kugel Eis für jede:n Mitarbeiter:in am Freitagmittag.
Digitalisierung: HR hinkt hinterher
Über 90 Prozent der Personalabteilungen sehen in Excel immer noch das digitale Allheilmittel. Zu diesem bedenklichen Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Computerwoche.
Untersuchungsgegenstand: Status quo der Digitalisierung in Personalabteilungen.Resultat: Ernüchternd.
Besonders auffällig ist, dass HR als Fachabteilung abgeschlagen am Ende des Feldes landet. Auch in puncto Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen.
Doch es gibt Licht am Ende des Tunnels. Demnach planen mehr als die Hälfte der Unternehmen Investitionen in HR-Technologien und -Tools. Auch hier trieb Corona den Turbo an – Digitale HR hat sich unter dem pandemischen Einfluss in zwei Dritteln der Unternehmen einen wichtigen Platz auf der Agenda gesichert. Der zentrale Gedanke dahinter: Man möchte die Beschäftigten aller Fachbereiche zufriedener mit der eigenen HR-Arbeit machen – dies gilt für alle Branchen und Unternehmensgrößen. Mehr als die Hälfte der Studienteilnehmer setzt bei der Digitalisierung von HR auf eine Softwarelösung aus einer Hand.
Der Nutzen einer digitalisierten HR zeichnet sich eindeutig ab: Gerade in einem von steigender Compliance und erhöhter Effizienz getriebenen Umfeld wird standardisierte HR-Arbeit durch digitale Tools erleichtert. Insbesondere auch bei automatisierten Prozessen – hier sehen viele HR-Verantwortliche ein großes Potenzial. Und auch die Selbsterkenntnis in puncto Weiterbildung ist groß: Fast 60 Prozent ahnen, dass die Digitalisierung ihrer Personalabteilung nur dann erfolgreich sein kann, wenn die eigenen technischen Fähigkeiten weiterentwickelt werden. Nichts wie ran also – an die passenden Tools.
Das wollen Azubis 2021 (nicht)
In der aktuellen Ausgabe der 2021 zum neunten Mal erschienenen Studie Azubi-Recruiting Trends steckt so einiger Zündstoff, sowohl für die Unternehmen als auch für die Politik. Denn erstmals schlossen 2020 weniger als 500.000 junge Menschen einen Ausbildungsvertrag ab – ein Rückgang vom mehr als 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Angesichts sich verdichtender Fachkräfteengpässe in vielen Branchen keine gute Nachricht.
Die Unternehmen beklagen das Problem der Besetzung ihrer freien Ausbildungsplätze. Denn auch auf dem Ausbildungsmarkt gibt es mittlerweile einen War for Talents: Über 70 Prozent der Kandidat:innen hatten mehr als ein Angebot zur Ausbildung, fast zwei Drittel konnten ihren Wunschberuf ergattern. Worauf müssen die Unternehmen also achten?
Auch in der Ausbildung spielte die Pandemie eine nicht unerhebliche Rolle – 40 Prozent der Azubis gaben an, mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit im „Home Office“ verbracht zu haben. Die Ausbildungsunternehmen unterstützten dabei mit technischer Ausstattung, sodass auch Remote ausgebildet werden konnte – eine rechtliche Grauzone, wie die Autoren der Studie betonen. Hier sei der Gesetzgeber gefordert.
Unternehmen, die Azubis suchen, können sich lauf Studie auch in Corona-Zeiten auf eines verlassen: Auf die eigenen Karriereseiten im Internet – mit 56 Prozent liegt diese Infoquelle auf Platz zwei bei den Jugendlichen, während Social Media-Angebote nur von 16 Prozent zur Infosuche genutzt wurden. Bei Videos zu Ausbildungsberufen schlägt Platzhirsch Youtube alle anderen Kanäle – auch und vor allem Aufsteiger TikTok. Beliebtester Bewerbungsweg: das Online-Formular, weit abgeschlagen das Papierformat.
Was HR unbedingt beachten sollte: Bieten Sie verlässliche Infos zur Übernahmequote nach der Ausbildung – vier von fünf Befragten möchten dies wissen. Für zwei Drittel sind Infos zu Verdienstmöglichkeiten nach einer Übernahme relevant. Während der Bewerbungsphase möchten vier von fünf Kandidaten vor allem schnelle Prozesse. Video-Interviews schrecken junge Bewerber eher ab, weil sie befürchten, dort schlechter abzuschneiden.
Ein guter Rat zum Schluss: Seien Sie ehrlich zu Ihren Azubis! Rund ein Drittel der Befragten kommt zu dem Schluss, dass die Werbung und Wirklichkeit nicht übereinstimmen. Mit anderen Worten: Die Arbeit in der Ausbildung entspricht nur teilweise, eher nicht oder gar nicht dem, was in den Unternehmensinfos verbreitet wurde.
Weitere Details entnehmen Sie dem Berufsbildungsbericht 2021 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
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