Überstunden auszahlen in der Schweiz: Alles, was Sie wissen sollten!

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Wer Überstunden leistet, hat in der Regel auch Anspruch auf Entschädigung oder Kompensation durch Freizeit. Welche Ansprüche das sind und welche Ausnahmen es zu beachten gilt, lesen Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Überstunden leisten Arbeitnehmende, wenn sie mehr als die vertraglich vereinbarten wöchentlichen Sollstunden arbeiten.

  • Ordnungsgemäss geleistete Überstunden sind generell durch eine finanzielle Entschädigung oder Kompensation auszugleichen.

  • Im Arbeitsvertrag können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmende auf Regelungen hinsichtlich Entschädigung bzw. Kompensation von Überstunden einigen, die von den Vorgaben des Schweizer Obligationenrechts abweichen. 

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Schweiz: Was sind Überstunden?

Der Arbeitsvertrag enthält in der Regel die Sollstunden, die Arbeitnehmende pro Woche zu leisten haben. Wird auf Anordnung des Arbeitgebers oder aus Notwendigkeit mehr gearbeitet als diese Sollstunden, handelt es sich um Überstunden, sofern nicht die im Schweizer Arbeitsgesetz festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Stunden überschritten wird. Um eine Mehrbelastung für Arbeitnehmende zu verhindern, sollten Überstunden die Ausnahme bleiben. 

Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten ausserdem besondere Bestimmungen hinsichtlich Überstunden. Wurde nichts anderes vereinbart, werden Überstunden mit einem Lohnzuschlag von 25 % vergütet. Wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende ihre Zustimmung geben – und dies in einer schriftlichen Vereinbarung festhalten –, können Überstunden durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer kompensiert werden.

Alles, was Sie zu Überstunden und Überzeit und deren Berechnung wissen müssen, lesen Sie hier.

Überstunden auszahlen in der Schweiz

Wie werden Überstunden abgegolten?

Die Abgeltung von ordnungsgemäss geleisteten Überstunden richtet sich entweder nach den Regelungen im Schweizer Obligationenrecht (Art. 321 c) oder nach den schriftlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden

Gemeinsam können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmende schriftlich auch auf eine Kompensation der Überstunden durch Freizeit sowie auf den vollständigen oder teilweisen Ausschluss einer Entschädigung bzw. Kompensation einigen. Diese Regelung zur Handhabung von Überstunden muss im gegenseitigen Einverständnis getroffen werden und schriftlich festgehalten sein – meist bereits im Arbeitsvertrag oder in einem Reglement, das Bestandteil des Arbeitsvertrages ist. 

Lohnzuschlag

Bestehen keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden zur Abgeltung oder Kompensation von Überstunden, werden Überstunden gemäss Schweizer Obligationenrecht (Art. 321c Abs. 3 OR) mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 % ausbezahlt. 

Überstunden durch Freizeit ausgleichen

Im Arbeitsvertrag können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmende auf die Kompensation von Überstunden durch Freizeit in mindestens gleicher Dauer einigen (Art. 321 c Abs. 2 OR). Beide Parteien müssen mit dieser Regelung einverstanden sein. 

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Versteuerung der Überstunden

Entschädigungen für geleistete Überstunden sind auf dem jährlichen Lohnausweis zu integrieren und unterliegen wie der ordentliche Lohn der Einkommenssteuerpflicht.

Kompensation der Überstunden nach Kündigung

Je nachdem, ob und welche schriftlichen Regelungen in einem Unternehmen bestehen, haben Mitarbeitende auch bei einer Kündigung Anspruch auf die Entschädigung von Überstunden oder die Kompensation durch Freizeit bis zum Ende der Kündigungsfrist. 

Nicht kompensierte Überstunden sind bei fehlender schriftlicher Vereinbarung mit anderslautender Handhabung mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 % auszubezahlen.

Entschädigungspflicht in der Schweiz

Ob Arbeitnehmende für Überstunden entschädigt werden müssen, hängt von mehreren Faktoren ab:

Entschädigungspflicht

Keine Entschädigungspflicht

Bei Überstunden, die ausdrücklich vom Arbeitgeber angeordnet wurden.

Bei einer schriftlichen Vereinbarung, bei der auf die Entschädigung von Überstunden verzichtet wird.

Bei Überstunden, die notwendig waren, die nach Treu und Glauben geleistet wurden oder die vom Arbeitgeber ohne Widerspruch bzw. stillschweigend akzeptiert werden.

Bei einem schriftlichen Ausschluss von Überstunden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden.

Bei fehlender schriftlicher Regelung, die eine Entschädigung teilweise oder vollständig ausschliesst.

Bei einem Ausschluss von Überstunden durch einen Gesamtarbeitsvertrag oder Normalarbeitsvertrag.

Achtung: Arbeitnehmende können nur für zukünftige Überstunden rechtsgültig auf Entschädigung oder Kompensation verzichten, nicht aber auf bereits geleistete Überstunden.

Fristen

Wann verfallen Überstunden?

In der Schweiz verfallen Überstunden nicht, sofern im Arbeitsvertrag keine andere Regelung enthalten ist. Voraussetzung dafür ist, dass sie von Arbeitnehmenden ordnungsgemäss geleistet wurden. Der Anspruch auf Auszahlung oder Kompensation verjährt hingegen nach fünf Jahren. 

Wann müssen Überstunden kompensiert werden?

Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmende einvernehmlich auf eine Kompensation von Überstunden geeinigt und dies schriftlich festgehalten haben, müssen Arbeitnehmende die Überstunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums durch Freizeit kompensieren.

Wann muss der Lohnzuschlag erfolgen?

Wurde schriftlich keine andere Vereinbarung zur Abgeltung oder Kompensation von ordnungsgemäss geleisteten Überstunden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden vereinbart, ist ein Lohnzuschlag von mindestens 25 % geschuldet.

Wann muss die Freizeit konsumiert werden?

Überstunden sind laut Obligationenrecht innerhalb eines angemessenen Zeitraums durch Freizeit zu kompensieren. Der Zeitpunkt der Kompensation erfolgt in der ordentlichen Arbeitszeit und muss in gemeinsamer Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden geregelt werden.

Fazit

Den Überblick über die von Mitarbeitenden geleisteten Überstunden zu behalten und Entschädigungen bzw. Kompensationen korrekt abzuwickeln, kann mit hohem Arbeits- und Administrationsaufwand verbunden sein. Software-Lösungen wie Personio erleichtern das Management von Überstunden deutlich und tragen dazu bei, Fehler zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Wie muss man Überstunden auszahlen?

In der Regel werden Überstunden in der Schweiz mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 % ausbezahlt. Gemeinsam können Arbeitgeber und Arbeitnehmende aber auch andere Kompensationsvereinbarungen treffen. Diese müssen schriftlich festgehalten werden, zum Beispiel im Arbeitsvertrag oder in einem Reglement, das Bestandteil des Arbeitsvertrages ist. 

Kann man sich Überstunden steuerfrei auszahlen lassen?

Nein. Finanzielle Entschädigungen für Überstunden sind auf dem Lohnausweis aufzuführen. Sie unterliegen wie der normale Lohn der Einkommenssteuerpflicht.

Wann verfallen Überstunden in der Schweiz?

Werden Überstunden ordnungsgemäss durch Arbeitnehmende geleistet, verfallen sie nicht, sofern der Arbeitsvertrag keine andere Regelung vorsieht. Jedoch verjährt in der Schweiz der Anspruch, sich diese auszahlen zu lassen oder sie zu kompensieren, nach fünf Jahren. Arbeitnehmende sollten demnach ihre Überstunden im Blick behalten.

Disclaimer

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