Nachtzuschlag Schweiz: Alles, was Sie über den Nachtarbeitszuschlag wissen sollten!

Nachtzuschlag

Nicht alle Arbeitnehmenden haben einen Bürojob mit Arbeitszeiten von 8 und 17 Uhr. Für Arbeitnehmende, die nachts arbeiten, gibt es – entweder als Lohn- oder Zeitzuschlag – einen Nachtzuschlag. Wie hoch ist dieser? Müssen Nachtzuschläge gesetzlich gewährt werden? Ab wann werden diese gezahlt? Lesen Sie hier mehr über den Anspruch auf Nachtzuschläge und deren Berechnung.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Nachtarbeit ist grundsätzlich bewilligungspflichtig und bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmenden.

  • Arbeitnehmende, die in der Schweiz zwischen 23 und 6 Uhr arbeiten, erhalten einen Nachtzuschlag.

  • Je nachdem wird ein Zeitzuschlag von 10 % oder ein Lohnzuschlag von 25 % gewährt. Bei einem Zeitzuschlag muss die zusätzliche freie Zeit gewährt werden; dies kann vertraglich nicht anders geregelt werden.

Nachtzuschläge in Personio verwalten und abrechnen.

Nachtarbeit in der Schweiz

Das Schweizer Gesetz sieht als Ausgleich für die körperlich belastende Nachtarbeit entweder finanzielle Zulagen oder zusätzliche Ruhezeiten vor. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Arbeitsgesetz und den entsprechenden Verordnungen. Die zusätzlichen Ruhezeiten werden «Zeitzuschläge» genannt, die finanziellen Zulagen «Lohnzuschläge».

Aufgrund von Art. 17b Abs. 2 ArG haben Arbeitnehmende, die dauernd oder regelmässig Nachtarbeit leisten, Anspruch auf einen Zeitzuschlag von 10 % für die in der Nacht geleistete Arbeitszeit.

Gut zu wissen: In der Schweiz ist Nachtarbeit nur mit einer Bewilligung erlaubt. Denn Nachtarbeit – also die Beschäftigung von Arbeitnehmenden zwischen 23 und 6 Uhr – ist in der Schweiz grundsätzlich verboten.

Voraussetzungen für Nachtarbeit:

  • Bewilligung des kantonalen Arbeitsinspektorates

  • Einwilligung der Arbeitnehmenden

  • nicht mehr als neun Stunden tägliche Arbeitszeit

 Lesen Sie hier mehr zum Thema Mitarbeiterzufriedenheit.

Vorübergehende Nachtarbeit

Vorübergehende Nachtarbeit sind Arbeitseinsätze von maximal 24 Nächten pro Kalenderjahr.

Dauernde Nachtarbeit

Dauernde Nachtarbeit sind Arbeitseinsätze von mindestens 25 Nächten pro Kalenderjahr.

Nachtzuschläge für alle einfach gestalten

Arbeitszeiterfassung Übersicht

In Personio können Mitarbeitende Nachtzuschläge schnell eintragen und Sie kalkulieren die Nachtzuschläge simpel, schnell und verlässlich.

Nachtarbeit Zuschlag: Gesetzliche Regelungen

Vorübergehende Nachtarbeit: Entschädigung

Ein Lohnzuschlag von mindestens 25 % wird Arbeitnehmenden bezahlt, wenn sie vorübergehend Nachtarbeit leisten. Arbeiten Arbeitnehmende mehr als 24 Nächte im Kalenderjahr, wird für die ersten 24 Nächte ein Lohnzuschlag und ab der 25. Nacht ein Zeitzuschlag gewährt.

Mehr zu Lohnzuschlägen bei Überstunden und Überzeit erfahren Sie hier: Überstunden und Überzeit.

Dauernde Nachtarbeit: Entschädigung

Bei dauernder Nachtarbeit haben Arbeitnehmende Anspruch auf einen Zeitzuschlag von 10 % der Zeit, während der sie Nachtarbeit geleistet haben. Dieser Zeitzuschlag ist innerhalb eines Jahres zu gewähren. Ist von Anfang an ersichtlich, dass mindestens 25 Nächte gearbeitet wird, ist der Zeitzuschlag ab der ersten Nacht zu gewähren.

Arbeitgebende haben dabei die Wahl, wie der Zeitzuschlag gewährt werden soll:

  • als freie Tage

  • als Ferien

  • direkt im Anschluss an die Nachtschicht

Gut zu wissen: Arbeitgeber dürfen die Nachtzeit für ihren Betrieb so festlegen, dass der Nachtzeitraum nicht von 23 bis 6 Uhr, sondern beispielsweise von 22 bis 5 Uhr gilt. 

Ausnahmen und Sonderfälle

Gut zu wissen: Besteht ein Anspruch auf Zeitzuschlag, dann muss dieser gewährt werden. Es kann nicht vertraglich vereinbart werden, dass Arbeitnehmende stattdessen eine Entschädigung erhalten.

Es gibt vier Ausnahmen zu dieser Regel: 

  1. Die Nachtarbeit dauert maximal eine Stunde und liegt an den Randzeiten der Nacht: In diesem Fall kann statt dem Zeitzuschlag ein Lohnzuschlag von 10 % bezahlt werden.

  2. Die Schicht dauert höchstens sieben Stunden.

  3. Es wird maximal in vier Nächten pro Woche gearbeitet. Dieses Pensum muss dem Vollpensum des Betriebes entsprechen.

  4. Wenn in einem Gesamtarbeitsvertrag andere, gleichwertige Ausgleichsruhezeiten gewährt werden.

Ein weiterer Sonderfall besteht bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dann kann der Nachtzuschlag ebenfalls als Lohnzuschlag ausbezahlt werden.

Tipp: Schauen Sie für Ihre Branche nach, ob es abweichende Bestimmungen in einem Gesamtarbeitsvertrag gibt. Wenn dort kein Zeitzuschlag für Nachtarbeit vorgesehen ist, muss der gesetzliche Zeitzuschlag zusätzlich gewährt werden.

Wichtige Infos für Arbeitgeber

  • Wissen Sie im Voraus, dass mehr als 24 Nächte pro Kalenderjahr gearbeitet werden soll, müssen Sie Arbeitnehmenden einen Zeitzuschlag von 10 % gewähren.

  • Sie können die Arbeitszeiten so festlegen, dass die Nachtarbeit mit einer Entschädigung abgegolten werden kann.

  • Sie haben die Wahl, ob Sie den Zeitzuschlag als freie Tage, Ferientage oder im Anschluss an die Nachtschicht gewähren.

Tipp: Die Arbeitszeiterfassung ist eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers. Dabei muss bei der Arbeitszeiterfassung die gewährte Ruhezeit separat ausgewiesen werden. Die Aufzeichnungen müssen den Zeitzuschlag und die Angabe, wann dieser bezogen wurde, beinhalten.

Perfekt ausgestattet für die Pflicht zur Zeiterfassung

Arbeitszeiterfassung Übersicht

Zeiten müssen verlässlich erfasst werden, das sagt der Gesetzgeber. In Personio erfassen Sie Zeiten automatisch, zentral und sicher.

Berechnung: Nachtzuschlag in der Schweiz 

  • Wird vorübergehende oder dauernde Nachtarbeit geleistet? Bei dauernder Nachtarbeit wird ein Zeitzuschlag, bei vorübergehender ein Lohnzuschlag fällig.

  • Dauert die Schicht inklusive Pausen maximal sieben Stunden? Dann ist kein Zeitzuschlag zu gewähren.

  • Entspricht das Vollpensum maximal vier Nächten pro Woche, muss kein Zeitzuschlag gewährt werden.

  • Treffen die Ausnahmen nicht zu, wird grundsätzlich für jede Stunde Nachtarbeit zwischen 23 und 6 Uhr ein Zeitzuschlag von 10 % gewährt.

  • Besteht eine besondere Regelung durch einen Gesamtarbeitsvertrag? 

Rechenbeispiel 

Berechnung Zeitzuschlag: 

Ein Bäcker arbeitet täglich von 3 bis 12 Uhr. Er arbeitet 15 Stunden pro Woche in der Nacht. Er hat Anspruch auf 1.5 Stunden Ausgleichsruhezeit pro Woche.

Formel: x Stunden Nachtarbeit x 10 % = Stunden Ausgleichsruhezeit 

Berechnung Lohnzuschlag: 

Ein Eventmitarbeiter mit einem Bruttostundenlohn von 80 CHF arbeitet vorübergehend nur zwei Nächte von 1 bis 8 Uhr. Er arbeitet somit nachts insgesamt zehn Stunden. Für diese zehn Stunden Nachtarbeit erhält er somit einen Zuschlag von 25 %. Das ergibt zusätzlich 200 CHF. 

Formel: Stundenlohn x 25 % x Anzahl Stunden Nachtarbeit = Lohnzuschlag 

Hinweis: Auch Arbeitnehmende im Stundenlohn haben Anspruch auf 10 % Zeitzuschlag.

Wollen Sie wissen, wie die Zuschläge bei gesetzlichen Feiertagen in der Schweiz berechnet werden? Lesen Sie hier: Feiertagszuschlag

Fazit 

Nachtarbeit dauert nach Schweizer Gesetz grundsätzlich von 23 bis 6 Uhr und ist bewilligungspflichtig. Es wird zwischen vorübergehender und dauernder Nachtarbeit unterschieden. Je nachdem wird ein Zeitzuschlag von 10 % oder ein Lohnzuschlag von 25 % gewährt. Personio berät Sie gerne in Bezug auf Ansprüche aus Nachtarbeit. 

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Zuschlag bei Nachtarbeit? 

Der Zeitzuschlag beträgt 10 %, der Lohnzuschlag 25 %.

Wann beginnt die gesetzliche Nachtarbeit?

Die Nachtarbeit dauert von 23 bis 6 Uhr.

Wie berechnet man 25 % Nachtzuschlag? 

Formel: Stundenlohn x 25 % x Anzahl Stunden Nachtarbeit = Lohnzuschlag

Disclaimer

Arbeitszeiten sicher und genau erfassen

Personio kostenlos testen