Erschwerniszulagen: Der Ausgleich für besondere Arbeitsbedingungen

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Eine Erschwerniszulage – auch Inkonvenienzentschädigung – kommt in einem Unternehmen immer dann ins Spiel, wenn die Bedingungen am Arbeitsplatz zu erhöhten Belastungen für Arbeitnehmende führen. Sie ist dementsprechend eine finanzielle Unterstützung bzw. Entschädigung für diejenigen Mitarbeitenden, die mehr Stress ausgesetzt sind. Erschwerniszulagen werden nur dann gezahlt, wenn der Arbeitsplatz dauerhaft und stark von der Norm abweichend belastend ist.

In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Erschwerniszulage genau ist, welchen Anspruch Arbeitnehmende darauf haben und wie die Erschwerniszulage steuerlich gehandhabt wird.

Key Facts

  • Die Erschwerniszulage oder Schmutzzulage wird Arbeitnehmenden gezahlt, die am Arbeitsplatz hohen Belastungen ausgesetzt sind.

  • In der Schweiz wird die Erschwerniszulage steuerlich wie normaler Lohn behandelt.

  • Erschwerniszulagen sind beispielsweise dann fällig, wenn Arbeitnehmende unregelmässig oder in Schichten arbeiten oder anderweitigem erhöhtem Stress in der Umgebung, beispielsweise durch Lärm oder Chemikalien, ausgesetzt sind.

  • Die Erschwerniszulage wird pauschal, stundenweise oder prozentual auf den Lohn berechnet.

  • Erschwerniszulagen gelten dann, wenn die Bedingungen am Arbeitsplatz tatsächlich aussergewöhnlich belastend sind und nur dann, wenn sie dauerhaft sind. Bei phasenweisen Belastungen können andere Zulagen berechnet werden.

Erschwerniszulage: Definition und Rahmenbedingungen

Was ist eine Erschwerniszulage?

Die Erschwerniszulage ist eine Zulage zum Lohn. Bei erhöhten Belastungen am Arbeitsplatz erhalten Arbeitnehmende eine Erschwerniszulage oder Inkonvenienzzulage. Diese Zulage erhalten sie zu ihren üblichen Gehalts- oder Lohnzahlungen. Diese aussergewöhnlichen Belastungen sind beispielsweise Schichtarbeiten, unregelmässige Arbeitszeiten oder körperlich fordernde Arbeiten.

Erschwerniszulagen sind in Tarif-, Kollektiv- oder Arbeitsverträgen geregelt. Die Höhe der Erschwerniszulagen kann – je nach Branche, Unternehmen und Art – variieren.

Erschwerniszulagen machen Arbeitsplätze für potenzielle und aktive Arbeitnehmende attraktiver, indem sie besonders belastende Tätigkeiten finanziell ausgeglichen bekommen.

Wer bekommt eine Erschwerniszulage?

Erschwerniszulagen sind für Arbeitnehmende als Entschädigung an belastenden Arbeitsplätzen gedacht. Sie sind im Tarif-, Arbeits- oder Kollektivvertrag geregelt. Diejenigen Arbeitnehmenden, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind, erhalten die Zulage zusätzlich zu ihrem Lohn oder Gehalt. Aussergewöhnliche Belastungen können körperlicher Art sein, einer belastenden Umgebung geschuldet sein, für besondere Zeiten anfallen oder an gefährlichen oder gesundheitsschädigenden Arbeitsplätzen.

Erschwerniszulage: Beispiele

Im Folgenden finden Sie einen beispielhaften Überblick.

Körperliche Belastung

  • Schwere Lasten tragen und heben

  • Fliessbandarbeiten

  • Schweissen

  • Bohren

Aussergewöhnlich belastende Umgebung

  • Schwere Arbeit unter Tage oder in geschlossenen Kanälen

  • Erschwerniszulage bei Kälte, z. B. bei Arbeiten im Kühlraum

  • Bedienung von lauten Maschinen oder Arbeit in der Umgebung von lauten Maschinen

  • Generell aussergewöhnlicher Lärm

Gefährliche und gesundheitsschädigende Arbeitsplätze

  • Arbeit mit Chemikalien

  • Räumung von Munition oder Entschärfung von Bomben

  • Arbeit mit radioaktiven Stoffen bzw. in radioaktiver Umgebung

Besondere Zeiten

  • Schichtarbeit, z. B. in Krankenhäusern oder in der Pflege

  • Unregelmässige Arbeitszeiten

  • Nachtschichten

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Wie wird die Erschwerniszulage berechnet? – Höhe der Erschwerniszulage 

Die Höhe der Erschwerniszulage steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag und wird als Pauschale, als Anteil vom Gehalt oder pro Stunde berechnet. Sie kann sich je nach Branche und Arbeitgeber unterscheiden.

Beispielsweise können für Assistenz- oder Oberärzt:innen Zulagen für Ruhetage und Nachtarbeit, Bereitschaftsdienst oder nach Arbeitsplan 5 bis 6 CHF berechnet werden, für die Nachtarbeit nach Arbeitsplan 6.50 CHF oder eine Pauschale pro Stunde für den Bereitschaftsdienst.

Ein anderes Beispiel sind Arbeitnehmende in Nachtarbeiten im baulichen und betrieblichen Unterhalt der Strasseninfrastruktur, die mit 150 % Zeitkompensation entschädigt werden oder Arbeiten mit Bindemitteln, die pauschal entschädigt werden.

An diesen Arbeitsplätzen gibt es Erschwerniszulagen:

  • In der Pflege und im Krankenhaus

  • Im (Berg-)Bau

  • Bei der Polizei

  • Bei der Feuerwehr

  • Bei Metallarbeiten

  • Bei Müllarbeiten

  • Bei Reinigungsarbeiten

  • Bei Chauffeur-Unternehmen

Generell können Erschwerniszulagen in allen Branchen anfallen, da sie nicht nur nach Beruf, sondern zusätzlich nach Umgebung, Zeiten und anderen aussergewöhnlichen Belastungen berechnet werden. In § 10 der Lohnordnung steht, dass Erschwerniszulagen dann zu zahlen sind, wenn tatsächlich eine aussergewöhnliche Belastung vorherrscht, die stark von der Norm abweicht.

Arbeitgeber sind grundsätzlich in der Pflicht, den Arbeitsplatz so sicher und unbelastend wie möglich zu gestalten. Letztlich sollen Arbeitnehmende geschützt werden. Nichtsdestoweniger gibt es bestimmte Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen, wie z. B. bei der Feuerwehr, bei der Polizei, beim Bergbau oder in Krankenhäusern, wo Belastungen kaum eingeschränkt werden können. Dafür gibt es die Erschwerniszulage, die zum einen Arbeitnehmende entschädigt und zum anderen Arbeitsplätze attraktiver macht. Für phasenweise Belastungen, d. h. nicht dauerhafte Belastungen am Arbeitsplatz, zahlen Arbeitgeber andere Zulagen. Erschwerniszulagen sind üblicherweise für dauerhafte Belastungen gedacht.

Versteuerung der Erschwerniszulage

Die Erschwernis- oder Inkonvenienzzulage wird zusätzlich zum Lohn berechnet. Daraufhin stellt sich die Frage , ob und wie Erschwerniszulagen versteuert werden. Die Erschwerniszulage gehört zu den Zulagen, die Arbeitnehmenden bezahlt werden. In der Schweiz werden alle Zulagen wie der übliche Lohn behandelt, d. h., die Erschwerniszulage wird wie Lohn versteuert.

Fazit

Erschwerniszulagen sind eine faire Entschädigung für Arbeitnehmende. Sie ist im Tarif-, Kollektiv- oder Arbeitsvertrag geregelt. Sie kann sich je nach Branche und Arbeitsplatz unterscheiden und wird üblicherweise zum Lohn gezahlt, wenn die Bedingungen am Arbeitsplatz aussergewöhnlich belastend sind. Erschwerniszulagen werden steuerlich wie der normale Lohn behandelt.

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Häufig gestellte Fragen

Wie berechnet man die Erschwerniszulage?

Die Erschwerniszulage wird als Pauschale prozentual auf den Lohn oder stundenweise berechnet. Dies wird vertraglich festgehalten.

Wer hat Anspruch auf eine Erschwerniszulage?

Arbeitnehmende, die unter besonders schweren Bedingungen arbeiten, haben Anspruch auf eine Erschwerniszulage. Das können beispielsweise Bedingungen sein, die die Gesundheit schädigen, wie z. B. die Arbeit mit Chemikalien, körperliche Anstrengungen, schweres Heben oder Schichtarbeiten.

Wie werden Erschwerniszulagen versteuert?

Sie fragen sich, wie die Erschwerniszulage versteuert wird. Ist die Erschwerniszulage steuerfrei? Die Erschwerniszulage wird wie andere Zulagen – z. B. wie der übliche Lohn – versteuert. Die Erschwerniszulage ist nicht steuerfrei.

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