Digitale Stempeluhr
Einfache Zeiterfassung durch digitales Einstempeln
Personio bietet Ihnen die Möglichkeit, die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter per digitaler Stempeluhr zu erfassen. Die ist bereits mit den Mitarbeiterkonten verknüpft und ermöglicht dadurch auch eine automatische Lohnberechnung – für eine besonders einfache Arbeitszeiterfassung auf dem Desktop oder in der Personio-App.

Nie mehr Dokumentenchaos
Alle Mitarbeiterdaten und Arbeitszeiten laufen in Personio zusammen und werden hier verwaltet. Unabhängig davon, ob ihre Mitarbeiter vom Büro aus arbeiten, im Homeoffice sind oder sich auf Geschäftsreise befinden.

Entlastung durch Kollegen
Mitarbeiter tragen über den Employee Self Service ihre Arbeitszeiten selbst in das System ein. Die Führungskraft bestätigt nur noch. Dabei sehen Ihre Mitarbeiter nur die Bereiche, die für ihre Position relevant sind.

Stressfreie Verwaltung
Die Software errechnet Arbeitszeit inkl. Überstunden automatisch und überführt diese bei Bedarf in unser Lohnprogramm. So können die Daten direkt für die Gehaltsabrechnung genutzt werden.

Jetzt die digitale Stempeluhr von Personio testen
Erledigen Sie mit Personio grundlegende Personalaufgaben wie Zeiterfassung online, so einfach und effizient wie möglich. Schaffen Sie sich jetzt Freiraum für HR-Aufgaben, die Sie lieben!
Digitale Stempeluhr in Personio nutzen
Personio bedeutet mehr als nur Zeiterfassung
Die digitale Stechuhr ist direkt mit der digitalen Personalakte verknüpft. Hier werden Arbeitsbeginn und Ende sowie die Pausenzeiten eigenverantwortlich eingetragen, anschließend können der Vorgesetzte oder ein HR-Mitarbeiter sie ggf. bestätigen. Das funktioniert von jedem Standort aus.
Sie haben bereits ein Zeiterfassungssystem? Dann können Sie dieses mit Personio über eine Schnittstelle (API) verbinden und alle Einträge, die über Stempelkarten oder eine App von Ihren Mitarbeitern in einem Zeiterfassungssystem vorgenommen wurden, in Personio sammeln und verwalten.
Wer profitiert am meisten von Software?
Generell bietet sich eine digitale Stempeluhr zur Arbeitszeiterfassung für alle Unternehmen und Betriebe in der Produktion, im Lager und in der Werkstatt an – überall dort, wo Mitarbeiter keinen Zugriff zu einem PC haben. Die digitale Stempeluhr ist quasi die Ergänzung zu Ihrer Software (sollten Sie eine im Einsatz haben) – mehr dazu unten.
Vor allem für Betriebe, die Gleitzeit, Kernarbeitszeit, Schichtarbeit oder andere flexible Arbeitszeitmodelle verwenden. Ein Blick auf die Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bestätigt das. Hiernach haben 2016 35 % aller Betriebe die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter über Arbeitszeitkonten erfasst. Das sind doppelt so viele als vor 20 Jahren.
Wann macht eine digitale Stempeluhr Sinn?
Eine digitale Stempeluhr zur Arbeitszeiterfassung ist für Ihr Unternehmen insbesondere dann von Nutzen, wenn Ihre Mitarbeiter nicht direkt vom Büro aus arbeiten, sondern sich zum Beispiel im Homeoffice oder auf Geschäftsreise befinden.
Sie können von jedem Standort aus auf das Arbeitszeitkonto im Mitarbeiterbereich zugreifen und die Arbeitszeiten online in die Stempeluhr eintragen. Auch bei flexiblen Arbeitszeitmodellen wie Kernarbeitszeit und Jahresarbeitszeit oder bei Schichtarbeit und Rufbereitschaft lässt sich auf diese Weise die tatsächliche Arbeitszeit ganz einfach dokumentieren und überprüfen.
Arbeitszeiterfassung: Dokumentationspflicht für Unternehmen
Spätestens seit der jüngsten Mindestlohnregelung, die ab dem 1. Januar greift, müssen Unternehmen die Arbeitszeiten von Mitarbeitern dokumentieren. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass wirklich jede Arbeitsstunde bezahlt wird, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Eine Dokumentationspflicht besteht aber nur für geringfügig Beschäftigte (mit Ausnahme von Minijobbern in Privatbereich). Aber auch folgende Wirtschaftsbereiche sind betroffen: Speditions-, Transport- und Logistikbereich, Gaststätten und Herbergen, Baugewerbe, Fleischwirtschaft, Forstwirtschaft, Zustelldienste, Messebau und Gebäudereinigung.
Am 14. Mai 2019 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof einen Beschluss, der alle Unternehmen bald zur systematischen Dokumentation von Arbeitszeiten verpflichtet. Wie entsprechende Gesetze aussehen und wann sie in Kraft treten werden, steht zwar noch nicht fest. Unternehmen sollten sich aber frühzeitig nach geeigneter Software umschauen.
Die Arbeitszeiterfassung umfasst den Beginn und das Ende der Arbeitszeit. Auch die täglich geleisteten Arbeitstunden minus der Pausen muss dokumentiert werden. Der Arbeitgeber trägt dabei die Verantwortung, dass die Listen korrekt sind. Mit Software wird das zum Selbstläufer. Arbeitszeiterfassung: Dokumentationspflicht für Unternehmen
Spätestens seit der jüngsten Mindestlohnregelung, die ab dem 1. Januar greift, müssen Unternehmen die Arbeitszeiten von Mitarbeitern dokumentieren. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass wirklich jede Arbeitsstunde bezahlt wird, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Eine Dokumentationspflicht besteht aber nur für geringfügig Beschäftigte (mit Ausnahme von Minijobbern in Privatbereich). Aber auch folgende Wirtschaftsbereiche sind betroffen: Speditions-, Transport- und Logistikbereich, Gaststätten und Herbergen, Baugewerbe, Fleischwirtschaft, Forstwirtschaft, Zustelldienste, Messebau und Gebäudereinigung.
Am 14. Mai 2019 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof einen Beschluss, der alle Unternehmen bald zur systematischen Dokumentation von Arbeitszeiten verpflichtet. Wie entsprechende Gesetze aussehen und wann sie in Kraft treten werden, steht zwar noch nicht fest. Unternehmen sollten sich aber frühzeitig nach geeigneter Software umschauen.
Die Arbeitszeiterfassung umfasst den Beginn und das Ende der Arbeitszeit. Auch die täglich geleisteten Arbeitstunden minus der Pausen muss dokumentiert werden. Der Arbeitgeber trägt dabei die Verantwortung, dass die Listen korrekt sind. Mit Software wird das zum Selbstläufer.